Re-Verifikation, Widerruf & Entzug
Gültigkeitsdauer, Re-Verifikations-Rhythmus und Verfahren bei Widerruf oder Entzug des Knochenbrecher-Verified-Siegels.
Die staatliche Heilpraktiker-Erlaubnis kann jederzeit entzogen werden, ruhen oder widerrufen werden. Damit das Knochenbrecher-Verified-Siegel nie einen veralteten Stand abbildet, koppeln wir seine Gültigkeit an einen festen Re-Verifikations-Rhythmus und dokumentieren hier transparent, wann und wie das Siegel entzogen oder widerrufen wird.
Gültigkeitsdauer & Re-Verifikations-Rhythmus
- 1-Jahres-Paket — Siegel gilt 12 Monate ab Aufnahmedatum; Re-Verifikation jährlich fällig (Selbstauskunft der Praxis + stichprobenartige Rückfrage beim Gesundheitsamt).
- 3-Jahres-Paket — Siegel gilt 36 Monate ab Aufnahmedatum; Re-Verifikation alle 12 Monate (Selbstauskunft + stichprobenartige Rückfrage); bei Nichtbestehen der Re-Verifikation erlischt das Siegel vorzeitig, bereits gezahlte Jahres-Lizenzen der Folgelaufzeit werden anteilig erstattet.
- Erinnerung — 30 Tage vor Ablauf der jeweiligen 12-Monats-Periode erhalten Sie per E-Mail einen Link zur Re-Verifikations-Selbstauskunft.
Widerruf (durch die Praxis)
Die Praxis kann das Siegel jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung zum Ende der laufenden 12-Monats-Periode widerrufen. Kündigungsfrist: 4 Wochen vor Perioden-Ende. Nach Widerruf: Entfernung des Verzeichnis-Eintrags und Rückruf-Lizenz für die Siegel-Datei. Bereits gezahlte Beiträge werden nicht rückwirkend erstattet.
Entzug (durch Knochenbrecher)
Knochenbrecher entzieht das Siegel fristlos bei:
- Verlust oder Ruhen der Heilpraktiker-Erlaubnis nach § 1 HeilprG (Rückmeldung durch Praxis, durch Gesundheitsamt oder durch öffentliche Bekanntmachung).
- Nichtbestehen der jährlichen Re-Verifikation trotz zweimaliger Erinnerung (E-Mail + 14 Tage Frist).
- Nachweislich falsche Angaben in der Aufnahme- oder Re-Verifikations-Selbstauskunft.
Beim Entzug wird der Verzeichnis-Eintrag sofort entfernt und die Praxis per E-Mail informiert. Eine Wiedervorlage zur Neuaufnahme ist frühestens 12 Monate nach Entzug möglich und nur bei zwischenzeitlich bereinigter Sachlage.
Öffentliche Sperr-Liste
Ehemalige „Verified“-Praxen, denen das Siegel entzogen wurde, werden nicht in einer öffentlichen „Blacklist“ geführt — eine solche Liste wäre rechtlich heikel und für Patient:innen nicht erforderlich. Patient:innen erkennen den aktuellen Status am Vorhandensein oder Fehlen des Eintrags im Verzeichnis auf knochenbrecher-fuer-menschen.
Hinweis (HWG-konform): Das Knochenbrecher-Verified-Siegel ist eine freiwillige, private Verifikation des Zulassungs-Status durch Marco Tjaden. Es ersetzt KEINE staatliche Heilpraktiker-Zulassung, keine medizinische Fach-Aufsicht und keine ärztliche Beurteilung der Behandlungs-Qualität. Die behördliche Aufsicht über Heilpraktiker-Praxen erfolgt durch das jeweils zuständige Gesundheitsamt (§ 1 HeilprG).