Knochenbrecher Verified — Prüfkriterien & Methodik

Programm-Transparenz

Prüfkriterien & Methodik

Was das Knochenbrecher-Verified-Siegel prüft, was es nicht prüft, und wie wir vorgehen — verbindlich dokumentiert.

Was „Knochenbrecher Verified“ prüft — und was nicht

Transparenz gehört zu einem Prüfsiegel dazu. Diese Seite beschreibt verbindlich, was wir im Rahmen des Knochenbrecher-Verified-Programms faktisch prüfen, wie wir das tun und welche Grenzen die Verifikation hat. Sie gilt ab Veröffentlichung als Bestandteil der Programm-Bedingungen.

Was wird geprüft?

  • Staatliche Heilpraktiker-Erlaubnis nach § 1 HeilprG — Vorlage der Erlaubnis-Urkunde des zuständigen Gesundheitsamts (Original oder amtlich beglaubigte Kopie).
  • Inhaberschaft zum Zeitpunkt der Aufnahme — Person(en), auf die die Urkunde ausgestellt ist, müssen identisch sein mit der/dem Inhaber:in der antragstellenden Praxis.
  • Aktueller Status — die Erlaubnis darf weder ruhen noch widerrufen oder zurückgenommen worden sein (Rückfrage beim Gesundheitsamt bzw. Abgleich öffentlich zugänglicher Register, soweit vorhanden).
  • Praxis-Anschrift — die Adresse, unter der die Praxis tatsächlich Patient:innen behandelt, wird mit der im Verzeichnis-Eintrag angegebenen Adresse abgeglichen.

Was wird nicht geprüft?

  • Fachliche Behandlungs-Qualität — wir bewerten weder Diagnosen, Methoden, Therapien noch Behandlungsergebnisse.
  • Hygiene-, Praxis- oder Geräte-Standards — die laufende Aufsicht obliegt dem Gesundheitsamt nach § 2 HeilprG; wir führen keine Praxis-Inspektion durch.
  • Preise, Wartezeiten, Patient:innen-Zufriedenheit — gehört nicht zum Siegel-Claim.
  • Berufsverbands-Mitgliedschaften, Zusatz-Qualifikationen, Fortbildungen — können freiwillig in der Verzeichnis-Profilseite stehen, sind aber kein Siegel-Kriterium.
  • HWG-/Werbe-Compliance der Praxis — die Praxis verpflichtet sich intern auf HWG-konforme Eigenwerbung; dies ist nicht Teil des öffentlichen Siegel-Claims und wird von uns nicht geprüft oder beworben.

Wie wird geprüft?

  1. Anfrage per E-Mail an info@knochenbrecher.de mit Praxis-Name, Adresse und Wunsch-Laufzeit.
  2. Angebot innerhalb von 48 h mit allen Konditionen (Laufzeit, Kündigungsfrist, Re-Verifikations-Rhythmus, Widerrufs-/Entzugs-Verfahren).
  3. Verifikations-Audit nach Auftragsbestätigung: Sichtung der Erlaubnis-Urkunde, Plausibilitäts-Check Inhaberschaft/Anschrift, ggf. Rückfrage beim Gesundheitsamt.
  4. Aufnahme & Siegel-Übermittlung bei positiver Prüfung; bei negativer Prüfung Mitteilung des Ablehnungs-Grundes per E-Mail.
  5. Re-Verifikation jährlich passend zur Lizenz-Laufzeit (Details siehe Re-Verifikation & Entzug) — ohne erneute Bestätigung erlischt das Siegel.

Entgeltlichkeit

Das Knochenbrecher-Verified-Siegel ist ein kostenpflichtiger Verifikations-Service (1-Jahres-Paket 548 €, 3-Jahres-Paket 949 €, jeweils zzgl. MwSt.). Die Verifikations-Prüfung selbst ist nicht entgeltfrei — die Praxis (Geprüfte/r) trägt die Kosten für den Prüfer. Das ist marktüblich bei entgeltlichen Gütesiegeln, wird hier aber ausdrücklich offengelegt, damit Patient:innen den Siegel-Charakter korrekt einordnen können.

Unabhängigkeit

Wir sind kein Berufsverband, keine Behörde und kein staatlich anerkanntes Zertifizierungs-System. Die Kriterien dieser Seite sind Selbstbindung des Anbieters (Marco Tjaden, Knochenbrecher Dornum). Die Aufsicht über Heilpraktiker-Praxen verbleibt vollständig beim zuständigen Gesundheitsamt (§ 1, § 2 HeilprG).

Hinweis (HWG-konform): Das Knochenbrecher-Verified-Siegel ist eine freiwillige, private Verifikation des Zulassungs-Status durch Marco Tjaden. Es ersetzt KEINE staatliche Heilpraktiker-Zulassung, keine medizinische Fach-Aufsicht und keine ärztliche Beurteilung der Behandlungs-Qualität. Die behördliche Aufsicht über Heilpraktiker-Praxen erfolgt durch das jeweils zuständige Gesundheitsamt (§ 1 HeilprG).

← Zurück zur Preise-Übersicht