Stand: 18.07.2026
Diese Seite fasst die Lizenzbedingungen zusammen, unter denen Marco Tjaden, eingetragener
Knochenbrecher aus Dornum (Ostfriesland), das Siegel „Knochenbrecher Approved“ an Betriebe vergibt.
Der vollständige Zertifizierungsvertrag mit allen Anlagen wird jedem Betrieb vor Vertragsschluss
ausgehändigt; bei Abweichungen ist der unterzeichnete Vertrag maßgeblich.
Was das Siegel ist
„Knochenbrecher Approved“ ist ein privatrechtliches Qualitätsmerkmal, das von
Marco Tjaden persönlich vergeben wird. Es ist kein staatlich anerkanntes oder behördlich
geprüftes Gütesiegel und bewertet Haltungsbedingungen, nicht tiermedizinische Behandlung.
Teilnahme & Kontingent
- Das Siegel wird getrennt für Pferdehaltung und Hundehaltung vergeben.
- Pro Landkreis und Tierart vergibt der Anbieter das Siegel an maximal drei Betriebe
— eine bewusst hergestellte regionale Knappheit. - Die Aufnahme erfolgt ausschließlich nach einer positiven Vor-Ort-Prüfung, nicht allein gegen
Zahlung.
Leistungen des Anbieters
- Persönliche Prüfung vor Ort, einmal jährlich, durch Marco Tjaden oder einen bevollmächtigten
Kollegen. - Eintrag des zertifizierten Betriebs (Name, Adresse, Kontakt, Tierart) auf knochenbrecher.de.
- Bereitstellung der Siegel-Datei (PNG/SVG) samt Nutzungsrichtlinien.
Pflichten des lizenzierten Betriebs
- Einhaltung der im Vertrag festgelegten Mindeststandards für Pferde- bzw. Hundehaltung während
der gesamten Vertragslaufzeit. - Nutzung des Siegels ausschließlich für den im Vertrag genannten Betrieb — keine Weitergabe an
andere Standorte oder Dritte. - Unverzügliche Meldung wesentlicher Änderungen der Haltungsumstände (z. B. Stallumbau,
Betriebsaufgabe, Wechsel der Tierart).
Kosten
Die Zertifizierung besteht aus einer Prüfungsgebühr (fällig mit Beauftragung der
Vor-Ort-Prüfung, unabhängig vom Prüfungsergebnis) und einer Jahreslizenzgebühr je
gewählter Laufzeit (1, 3 oder 5 Jahre). Bei erfolgreicher Aufnahme wird die Prüfungsgebühr voll auf
die erste Jahreslizenzgebühr angerechnet. Alle Preise werden interessierten Betrieben vor Beauftragung
schriftlich mitgeteilt (Angebot bzw. Betreiber-Seite) und verstehen sich zzgl. USt., falls diese
anfällt.
Laufzeit & Kündigung
- Der Vertrag läuft wahlweise 1, 3 oder 5 Jahre und verlängert sich danach automatisch um jeweils
ein weiteres Jahr, sofern nicht fristgerecht gekündigt wird. - Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen zum Vertragsende, für beide
Seiten. - Bei festgestellten Mängeln erhält der Betrieb zunächst eine Abmahnung mit 4-wöchiger
Nachbesserungsfrist. Eine fristlose Kündigung ist nur bei Weigerung der Nachbesserung, akuter
Gefährdung des Tierwohls oder Zahlungsverzug von mehr als 2 Monaten zulässig.
Nutzungsrecht am Siegel
Der Betrieb erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht am Siegel, beschränkt auf den
zertifizierten Standort — z. B. für Website, Visitenkarten, Stalltafeln, Printwerbung,
Social-Media-Profile und E-Mail-Signaturen. Farben, Form und Proportionen des Siegels dürfen nicht
verändert werden; die Detail-Nutzungsrichtlinien werden mit dem Vertrag ausgehändigt.
Nach Vertragsende
Mit Vertragsende erlischt das Nutzungsrecht automatisch. Digitale Nutzungen (Website, Social Media,
E-Mail-Signaturen) sind binnen 7 Tagen zu entfernen. Bereits gedrucktes Material darf
bis zur Aufbrauchung weiterverwendet werden.
Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher
Fahrlässigkeit ist die Haftung ausgeschlossen, außer bei Personenschäden. Für Schäden, die im Betrieb
des Lizenznehmers entstehen — etwa gegenüber Gästen, Tieren, Mitarbeitern oder Dritten — haftet
ausschließlich der Betrieb selbst.
Datenschutz
Personenbezogene Daten des Betriebs (Name, Anschrift, Kontakt) werden ausschließlich zur
Vertragserfüllung und -verwaltung verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben, außer soweit dies
gesetzlich erforderlich ist oder zur Website-Listung nötig ist. Nach Vertragsende werden die Daten
gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Weitere Informationen:
Datenschutzerklärung.
Sonstiges
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen
unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland; Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Norden (Ostfriesland),
Erfüllungsort Dornum.
Kontakt
Marco Tjaden, eingetragener Knochenbrecher
Dornum, Ostfriesland
E-Mail: info@knochenbrecher.de
Telefon: 0176 85737218